Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen
Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir für Sie nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.
- Es gibt keine induktive Höranlage.
- Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt. Alternativ sind Treppen vorhanden.
- Im Bistro sind helle und blendfreie Tische vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld einschränken. Sitzbereiche mit geringen Umgebungsgeräuschen sind verfügbar.
- Die Informationen zu den Exponaten werden überwiegend schriftlich vermittelt.
- Aber es gibt auch akustische Informationen zu den Exponaten.
- Ein Audioguide ist für Fremdsprachen und für blinde/sehbehinderte Gäste verfügbar.
- Es werden keine Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen angeboten.